Das Europäische Parlament hat am Donnerstag 25.11.2021 drei Entschließungen angenommen, in denen die von der Wagner-Gruppe begangenen Menschenrechtsverletzungen, die Gräueltaten in Somalia und die Lage in Kamerun bewertet werden.
Die Menschenrechtslage in Kamerun
Die Abgeordneten sind sehr besorgt über die Menschenrechtslage in Kamerun. In der Entschließung wird darauf hingewiesen, dass das Land gleichzeitig mit einer Reihe von politischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert ist, darunter die Bedrohung durch die Terrorgruppe Boko Haram im äußersten Norden des Landes und eine interne bewaffnete separatistische Rebellion, die seit fast fünf Jahren in den anglophonen Regionen im Nordwesten und Südwesten des Landes andauert. Der letztgenannte Konflikt zwischen Milizen und staatlichen Behörden hat bisher Tausende von Menschen getötet, zu abscheulichen Übergriffen geführt und eine ausgewachsene humanitäre Krise in den anglophonen Regionen Kameruns ausgelöst.
Das Parlament fordert sowohl die kamerunische Regierung als auch die politischen und militärischen Führer der Separatistengruppen auf, einen humanitären Waffenstillstand zu vereinbaren, und ermutigt die Konfliktparteien, sich auf vertrauensbildende Maßnahmen zu einigen, wie etwa die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener und die Aufhebung des Schulboykotts. Die Abgeordneten fordern die Regierung von Präsident Paul Biya und die anglophonen Separatisten auf, unverzüglich wieder Friedensgespräche aufzunehmen. Gleichzeitig appellieren sie an die internationale Gemeinschaft, insbesondere an die Afrikanische Union, die zentralafrikanischen Staaten und die EU, den Dialog zu erleichtern, indem sie anbieten, eine Vermittlerrolle zu übernehmen.
Die Abgeordneten fordern die kamerunischen Behörden auf, keine Menschen mehr vor Militärtribunale zu stellen, insbesondere keine Zivilisten, und keine Todesstrafen mehr zu verhängen, die nach internationalen Menschenrechtsnormen unrechtmäßig sind. Die Abgeordneten erinnern Kamerun daran, dass es das Recht aller Bürger auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten wahren muss, und erinnern daran, dass Militärgerichte keine Gerichtsbarkeit über die Zivilbevölkerung haben sollten.
Der Text wurde mit 614 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen und 40 Enthaltungen angenommen. Die vollständige Fassung ist hier abrufbar. (25.11.2021)
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